Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den zugrundeliegenden technischen Normen gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Aufschlüsselung der Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit:

– Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar.
– Alle Bilder enthalten beschreibende Alternativtexte.
– Die Seitenstruktur folgt einer klaren, hierarchischen Gliederung.
– Das Design ist kontrastreich und responsiv gestaltet.
– Fachbegriffe werden, soweit möglich, ergänzend erläutert.
– Zoom ist sowohl auf Desktop-Anwendungen, als auch auf Mobilgeräten möglich
– Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

Nicht alle Funktionen sind vollständig mit Screenreadern nutzbar; insbesondere komplexere Interaktionselemente können je nach eingesetzter Software nicht korrekt vorgelesen werden.
Einige Inhalte enthalten branchenspezifische Fachbegriffe, die nicht in einfacher Sprache dargestellt werden können.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Eine vollständige Übersetzung sämtlicher Inhalte in Leichte Sprache und Gebärdensprache stellt zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 17 BFSG dar. Alternativtexte und kontextbezogene Erklärungen wurden jedoch größtenteils integriert.

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Inhalte von eingebetteten Drittanwendungen (z. B. Google Maps, externe Widgets) unterliegen nicht unserem redaktionellen Einfluss und fallen nicht in den Geltungsbereich der BFSG.

Diese Erklärung basiert auf einem Selbsttest unter Berücksichtigung gängiger Prüfkriterien gemäß WCAG 2.1, Stufe AA.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10. Juni 2025 erstellt und überprüft.